Beitragsordnung

Beitragsordnung des TUS Bremen 1905 e.V.

§ 1 Mitgliederbeiträge
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge.

78,00 € jährlich für Jugendliche, die bei Beitragsstellung das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


90,00 € jährlich für Jugendliche, die bei Beitragsstellung das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


114,00 € jährlich für aktive Mitglieder, die bei Beitragsstellung das 19. Lebensjahr vollendet haben


168,00 € jährlich für Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres


96,00 € jährlich wenn ausschließlich an Sportangeboten für Erwachsene in Kursform und oder beim Kegeln teilgenommen wird


30,00 € jährlich für passive Mitglieder



§ 2 Familienbeitrag
1. Der Familienbeitrag gilt für Familien mit mindestens einem Kind, soweit die Kinder/das Kind zum maßgebenden Zeitpunkt das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2. Die Umstellung von Einzelbeiträgen auf den Familienbeitrag ist aus Gründen der Praktikabilität nur zum 01.01. des Jahres möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt werden für die neu eingetretenen Familienmitglieder Einzelbeiträge erhoben.

3. Die Umstellung von Einzelbeträgen auf den Familienbeitrag erfolgt nach einer Mitteilung des Mitglieds an den Vorstand. Der Verein kann von sich aus Einzelbeiträge, wenn es für die Mitglieder günstiger ist, auf den Familienbeitrag umstellen.


§ 3 Aktive Mitglieder
1. Als aktiv im Sinne dieser Beitragsordnung gelten die Mitglieder, die aktiv im Verein Sport treiben. Keine aktiven Sportler in diesem Sinne sind Trainer, Betreuer, und Vorstandsmitglieder, soweit sie nicht noch anderweitig im Verein aktiv Sport treiben.

2. Die erstmalige Umstellung auf die Beiträge für die aktive Mitgliedschaft erfolgt durch den Verein. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Änderungen von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft mitzuteilen. Die Umstellung einer aktiven auf eine passive Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag des Mitglieds ab dem kommenden Jahr.


§ 4 Maßgebender Zeitpunkt/Alter
Stichtag für die Bemessung der Beitragshöhe für das gesamte Kalenderjahr ist der 01.07. des Jahres.


§ 5 Zahlung der Beiträge, Rücklastschriften
1. Die Mitgliedsbeiträge werden ab 2019 jeweils zur Hälfte am 01.02. des Jahres für das 1. Halbjahr und am 02.08. für das 2. Halbjahr abgebucht. Im Jahre 2018 erfolgt die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum vom 01.06. bis 31.12. anteilig für 7 Monate am 01.06.2018. Hierfür wurden/werden von den Mitgliedern SEPA-Lastschriftmandate erteilt. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen. Gebühren für Rücklastschriften, die anfallen, weil geänderte Bankverbindungen nicht mitgeteilt wurden, tragen die Mitglieder.

2. Bei Vereinseintritt wird der Beitrag für die restlichen Monate des Eintrittshalbjahres anteilig nacherhoben.

3. Mitgliedsbeiträge werden nach Vereinsaustritt nicht erstattet.




pdf-icon Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren